Uno interveniert: Kriminalisierte Klimaaktivist:innen

Nr. 14 –

Im Juni 2020 blockierten mehr als 250 Menschen für zwei Stunden die Zürcher Quaibrücke, im Oktober 2021 versammelten sich rund hundert Menschen im Stadtzentrum, beide Male, um griffige Klimaschutzmassnahmen zu fordern. Beide Male kesselte die Stadtpolizei Zürich die Protestierenden ein, verhaftete sie, unterzog sie einer Leibesvisitation und erfasste Fingerabdrücke und DNA. Gewohnt fleissig verschickte die Staatsanwaltschaft daraufhin Strafbefehle – wegen Nötigung. Das ist ein Novum bei unbewilligten Demonstrationen und folgenreich: Der Strafbefehl zieht einen Eintrag im Strafregister nach sich.

Die Aktivist:innen, die ihn anfochten, wurden vom Bezirksrichter zwar freigesprochen. Doch das Obergericht hob die Urteile auf und schickte den Bezirksrichter in den Ausstand. Es fehle ihm an der gebotenen Distanz. Nun liegen die Fälle beim Bundesgericht.

Dabei scheint es in dieser Geschichte eher den Polizei- und Justizbehörden an einem Bewusstsein für Grundrechte zu fehlen. Der Uno-Pakt II hält das Recht auf friedliche Versammlung fest – auch wenn diese unbewilligt ist.

Dass die Zürcher Polizei und Justiz internationales Recht missachtet haben könnten, haben fünf Uno-Sonderberichterstatter:innen nun schriftlich festgehalten. In einem Brief an den Bundesrat, datiert auf Ende Januar dieses Jahres und am vergangenen Dienstag veröffentlicht, schreibt das Gremium, die Demonstrierenden hätten ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrgenommen. Es äussert Zweifel daran, dass das Vorgehen der Polizei mit internationalem Recht vereinbar sei, und fordert eine Erklärung des Bundesrats. Eine öffentliche Antwort steht aus. Angesprochen wäre SP-Justizminister Beat Jans. Doch der ist gerade damit beschäftigt, unter dem Leitsatz «Zäme goht’s besser» seine Ziele auszuarbeiten, etwa, den interkantonalen polizeilichen Datenaustausch zu vereinfachen. Den haben die kantonalen Datenschützer:innen unlängst als «Blankoermächtigung» für die Polizei kritisiert.

Es «goht» offenbar nicht so gut.