#digi: Das Ende der privaten Kommunikation?

Nr. 20 –

Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf zur sogenannten Chatkontrolle vorgestellt. Ein Gesetz, das die Digitalszene empört. Es will erwirken, dass alle digitalen Geräte automatisch überwacht werden können. Die sichere Verschlüsselung, die zum Beispiel der Schweizer Messengerdienst Threema anbietet, wäre damit obsolet.

Mit dem Gesetz würde ein fundamentales Grundrecht abgeschafft, warnt die Kampagne «Chatkontrolle stoppen!». Die sichere Kommunikation sei für kritischen Journalismus oder Anwält:innen, aber auch das Ärztegeheimnis existenziell. Die Kampagne wird von diversen Organisationen wie der Digitalen Gesellschaft oder dem Chaos Computer Club getragen.

Die EU-Kommission argumentiert, das Gesetz sei nötig, um gegen Kinderpornografie vorzugehen. Die Gegner:innen sind hingegen überzeugt, dass es bessere Mittel gebe, um dieses Ziel zu erreichen. Die Organisation Inhope beispielsweise bekämpft Kinderpornografie höchst effizient. Sie ist international tätig und hat auf allen Kontinenten Meldestellen, die sich gemeinsam bemühen, kinderpornografisches Material aufzuspüren, zu löschen und die Produzent:innen strafrechtlich zu verfolgen.

Die Organisation Kinderschutz Schweiz führt mit clickandstop.ch seit kurzem auch eine solche Meldestelle. Zur vorgeschlagenen Chatkontrolle könne man im Moment nichts sagen, schreibt Mediensprecherin Tamara Parham auf Anfrage, weil sich die EU-Kommission noch nicht zur technischen Umsetzung geäussert habe: «Wie eine Güterabwägung zwischen den stark verletzten Persönlichkeitsrechten von betroffenen Kindern und den Grundrechten unbescholtener Bürger:innen in der Frage der Chatkontrolle letztlich ausfällt, hängt von der technischen Lösung ab.»

Mit Inhope steht clickandstop.ch im Austausch. Allerdings kann die Meldestelle nicht Mitglied des Inhope-Netzwerks sein. «Dazu müsste die Meldestelle das gemeldete Material sichten, triagieren und direkt weitermelden.» Was sie nicht dürfe, weil sie sich damit nach geltendem Recht strafbar machen würde, schreibt Parham. Die Meldestelle leitet das Material deshalb an die Polizei weiter, ohne vorher reinzuschauen.