U-Haft: Das harte Schweizer Regime

Nr. 41 –

In Untersuchungsgefängnissen herrschen oft menschenrechtswidrige Zustände. Das lässt sich auch an der hohen Suizidrate ablesen. Eben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz deswegen in zwei Fällen verurteilt.

Die skandalösen Zustände in Schweizer Untersuchungsgefängnissen sind nicht neu. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat bereits 2015 in einem Bericht darauf hingewiesen, dass Untersuchungshäftlinge in zahlreichen Bereichen schlechter gestellt sind als Strafgefangene, etwa bei der ärztlichen Versorgung, der Suizidprävention, beim Besuchsrecht, bei der Kommunikation nach aussen, selbst im Hygienebereich, aber vor allem bei den täglichen Einschlusszeiten von zwanzig und mehr Stunden – was auf Einzelhaft hinausläuft.

Diese Missstände liegen zum einen an der veralteten Infrastruktur vieler Untersuchungsgefängnisse, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammen. Es gibt zwar Kantone wie die Waadt, die ihre Untersuchungsgefangenen vorbildlich unterbringen. Doch in der Mehrheit sieht es anders aus. Dazu kommen die schlechten Haftbedingungen, über die die Staatsanwaltschaften bestimmen. Diese ordnen mitunter Besuchs- und Telefonverbote an, selbst dann, wenn keine Kollusionsgefahr mehr besteht, also mögliche Absprachen zur Vertuschung einer Tat.

Die Untersuchungshaft gilt denn auch als die härteste Haftform. Das ist absurd. Denn für alle noch nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilten Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Die harten Bedingungen begünstigen Suizide. Zwischen 2003 und 2018 begingen 74 Menschen in U-Haft Suizid, im Strafvollzug waren es 37. Die WOZ hat Anfang August die Umstände einer Selbsttötung eines jungen, psychisch vorbelasteten Mannes beschrieben (siehe WOZ Nr. 32/20 ).

Die Geschichte steht beispielhaft für die Missstände. Es verstosse gegen elementare Menschenrechte, wenn ein psychisch kranker Mensch 23 Stunden in einer Einzelzelle festgehalten werde, urteilte jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, für den Staat bestehe in einem solchen Fall eine besondere Sorgfaltspflicht. Das gilt auch für einen Fall, der sich 2014 im Zürcher Polizeistützpunkt Urdorf ereignete. Dort erhängte sich ein Mann, nachdem er trotz suizidaler Äusserungen vierzig Minuten ohne Überwachung in einer Einzelzelle allein gelassen wurde. Der Gerichtshof verurteilte die Schweiz daraufhin wegen Verletzung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Weigerung, den Fall unabhängig zu untersuchen.

Der «Haftomat»

Während Reformen im Strafvollzug vor Jahrzehnten angepackt wurden, waren die Missstände in der Untersuchungshaft bislang kaum ein Thema in der Politik und bei den Justizbehörden. Die Politik scheute Investitionen in moderne Haftanstalten. ErmittlerInnen zogen und ziehen aus diesem Umstand ihren Nutzen, indem sie das harte Haftregime menschenrechtswidrig als Druckmittel gegen Häftlinge einsetzen.

Dazu kommt, dass der Grundsatz, wonach eine Person während eines Strafverfahrens in der Regel in Freiheit bleibt (Artikel 212 der Strafprozessordnung), in der Praxis nicht gilt. Alternative Massnahmen zur Haft werden kaum angeordnet. Im Kanton Bern wurden beispielsweise im Jahr 2017 bloss 1,8 Prozent der Haftanträge von den Zwangsmassnahmengerichten abgewiesen. 2014 bezeichneten StrafverteidigerInnen gegenüber der WOZ das Zusammenspiel von Staatsanwaltschaft und Zwangsmassnahmengericht im Kanton Luzern als «Haftomat». Dabei waren die Zwangsmassnahmengerichte eingeführt worden, um die Staatsanwaltschaften besser kontrollieren zu können.

Umdenken in den Kantonen

Der Zürcher Strafverteidiger Marcel Bosonnet sagt: «Die Einführung von Zwangsmassnahmengerichten hat letztlich nichts verändert. Die Gerichte sind gegenüber den Staatsanwaltschaften willfährig. Ausserdem wurden die Haftgründe ausgebaut. Das ist das eigentliche Problem.» Tatsächlich verfolgt die Schweiz im europäischen Vergleich eine harte Linie. Gemäss Europarat hatte sie 2019 europaweit den zweithöchsten Prozentsatz an Untersuchungshäftlingen.

Doch der anhaltende Druck der NKVF wirkt allmählich. Die Kommission hat 2015 bei der Universität Bern eine Studie in Auftrag gegeben, die rechtswidrige Praktiken in vielen Untersuchungsgefängnissen aufzeigt. Wie es scheint, setzt nun ein Umdenken ein. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren beauftragte eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Grundlagenpapiers, das letztlich eine durchwegs rechtskonforme Praxis etablieren soll.

Das Papier hätte im April an einer Tagung diskutiert werden sollen. «Die Coronakrise hat das vorläufig verhindert, aber wir werden das baldmöglichst nachholen», sagt Joe Keel. Der Sekretär des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats räumt ein, dass die Untersuchungshaft lange nicht auf dem Radar von Behörden und Politik war. «In unserem Konkordat haben wir die Probleme erkannt und suchen nach Lösungen.»

Grundlage für einen angemessenen Vollzug sind moderne Gefängnisse. Im Kanton St. Gallen etwa ist der Ausbau des Regionalgefängnisses Altstätten geplant. «Steht der Bau, lassen sich damit vier kleine Untersuchungsgefängnisse ersetzen und ein moderner Vollzug der U-Haft realisieren», sagt Keel. «Aber diese Veränderungen brauchen Zeit.»