Uno-Blauhelme und sexuelle Gewalt: Kindsmissbrauch ohne Konsequenzen

Nr. 11 –

Eine Packung Kekse und eine Flasche Wasser. Das soll ein neunjähriges Mädchen in einem Flüchtlingslager in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) für Oralsex mit Soldaten der französischen Militärmission (Sangaris) erhalten haben. In einem anderen Lager in der ZAR sollen ein gleichaltriger Junge und andere Minderjährige von Soldaten der europäischen Militärmission (Eufor) missbraucht worden sein. Diese Vorwürfe finden sich in einem Bericht, den das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte publiziert hat. Sie beziehen sich auf das Jahr 2014, als Tausende ausländische Soldaten in der ZAR stationiert waren, um einen Bürgerkrieg einzudämmen. Anschuldigungen wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung von Frauen und Minderjährigen hatte es bereits vorher gegen zahlreiche Soldaten der Uno-Friedenstruppen gegeben – in der ZAR, im Kongo und in anderen Ländern. Nun verlangt der Uno-Sicherheitsrat schärfere Massnahmen gegen sexuelle Ausbeutung durch Blauhelme in Krisengebieten.

Zwar gilt in der Uno bei sexuellem Missbrauch eine Nulltoleranzpolitik. Doch nur wenige Fälle aus den vergangenen Jahren hatten strafrechtliche Folgen für die Beschuldigten. Denn bisher liegt es beim Entsendungsstaat, seine Soldaten zur Rechenschaft zu ziehen. Menschenrechtsgruppen haben die weitgehende Straflosigkeit von Uno-Blauhelmen wiederholt angeprangert. Letztes Jahr forderte etwa die Frauenorganisation der Uno ein internationales Tribunal zur Verfolgung von Sexualverbrechen und verlangte, dass Länder, die sexuelle Übergriffe ihrer Soldaten nicht ahnden, keine Truppen für Friedensmissionen mehr stellen dürfen. Zu Jahresbeginn sprach sich Uno-Generalsekretär Ban Ki Moon für Militärgerichte vor Ort aus und entsandte eine Sonderbeauftragte für Missbrauchsfälle. In seiner Resolution vom 11. März hält der Uno-Sicherheitsrat zudem fest, dass Einheiten, gegen die «glaubwürdige Beweise für weitverbreitete oder systemische sexuelle Ausbeutung oder Missbrauch» vorliegen, in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können.