Anita Chaaban: Initiativen: Gefährliche Rückfalltäterin

Nr. 18 –

Von Anita Chaaban, der «Mutter der Verwahrungsinitiative», kann man lernen, wie man eine reaktionäre Stimmung am Kochen hält. «Nicht therapierbare» Sexual- und Gewalttäter sollen lebenslang verwahrt werden. Die Entscheidung soll nicht mehr überprüft werden. Das forderte Chaabans Verwahrungsinitiative, die in der Volksabstimmung vom Februar 2003 angenommen wurde. Chaaban profitierte dabei von der Unterstützung der SVP und vor allem vom Nimbus der Betroffenen, deren Patentochter entführt und vergewaltigt worden war.

Jahrelang haderten Bundesrat und Parlamentsmehrheit mit der Umsetzung der menschenrechtswidrigen Initiative. Die seit August 2008 geltenden neuen Bestimmungen wurden bisher erst einmal angewandt. Weil die RichterInnen wissen, dass entsprechende Urteile spätestens vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kassiert würden, verhängen sie eher die normale Verwahrung, die jährlich überprüft wird, oder eine stationäre Therapie, die «kleine Verwahrung». Schlimm genug, denn die Gefängnisse füllen sich dennoch, weil auch die nicht lebenslänglich Weggesperrten häufig erst lange Jahre nach Absitzen der eigentlichen Strafe wieder entlassen werden. Gerichte, Behörden und GutachterInnen befürchten Rückfalltaten und vor allem die kalkulierte Wut der Medien.

Jede nicht verhängte Verwahrung und jede Wiederholungstat sind Wasser auf Chaabans Mühlen. Seit letztem Herbst kann sie auf allen möglichen Kanälen zwei neue Initiativen ankündigen. Sie will alle für eine Haftentlassung Verantwortlichen persönlich für Fehleinschätzungen haftbar machen, und sie will ein zentrales Täterregister, in dem auch die zuständigen Richterinnen oder Psychiater über Jahrzehnte erfasst bleiben. Mit der Unabhängigkeit der Justiz wäre es dann vorbei, weil RichterInnen aus purem Eigeninteresse gegen Entlassungen entscheiden würden. Chaaban, so ist zu vermuten, würde auch dann keine Ruhe geben. Das Parlament muss die Grenze ziehen und endlich den Mut haben, menschenrechtswidrige Volksbegehren für ungültig zu erklären.