Die Schweiz und die Apartheid: Aktensperre kurz vor der Aufhebung

Nr. 2 –

Der Entscheid eines US-Gerichts zu Apartheidklagen bringt den Bundesrat in Zugzwang. Gewährt er jetzt Einsicht in Südafrikaakten?

Die Geschichte der Schweizer Kollaboration mit dem Apartheidregime in Südafrika ist eine Geschichte ihrer Vertuschung: Der vorläufig letzte Akt wurde in der vergangenen Win­ter­ses­sion geschrieben, als sich Bundesrätin Eve­line Widmer-Schlumpf gegen die Aufhebung der Archivsperre von Südafrikaakten wehrte. Sie argumentierte dabei formaljuristisch mit einer in den USA laufenden Sammelklage von Apartheidopfern: «Sobald ein Entscheid vorliegt, werden wir die Praxis sachdienlich anpassen.»

Dieser Entscheid ist gefallen: Am 26. Dezember 2013 hat die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin über die Zulassung der Klagen von Khulumani geurteilt, einer südafrikanischen Organisation von Apartheidopfern. Die Klage richtete sich zuletzt noch gegen die Autohersteller Ford und Daimler, das IT-Unternehmen IBM und den Rüstungskonzern Rheinmetall, zu dem auch die frühere Schweizer Waffenschmiede Oerlikon-Bührle gehört (vgl. «Ein Orden für Bührle» im Anschluss an diesen Text). Die Khulumani-Klage war 2002 gegen rund dreissig Banken und Industrieunternehmen gestartet worden, darunter auch die UBS und die Credit Suisse. Die Justiz hat die Finanzbranche im Verlauf des Verfahrens von der Klage ausgenommen, weil sie nur indirekt zu den Menschenrechtsverletzungen beigetragen haben soll.

Unhaltbare Logik

Das New Yorker Bezirksgericht hat nun auch die Klagen gegen Daimler und Rheinmetall abgewiesen, weil es sich um ausländische Konzerne handelt. Die Klagen gegen die US-Firmen Ford und IBM kann Khulumani hingegen nochmals überarbeiten und präzisieren.
Das Urteil, in der Schweiz bisher kaum bemerkt, dürfte innenpolitisch Folgen haben: Der Bundesrat begründete die Archivsperre stets mit dem Verweis auf hängige Klagen, auch wenn davon längst keine Schweizer Unternehmen mehr betroffen waren. Nach dem jüngsten Entscheid, der alle Firmen, die ihren Sitz nicht in den USA haben, von der Klage ausnimmt, ist dieses Argument hinfällig. Er zwingt den Bundesrat zu einer Überprüfung der bisherigen Praxis. Mario Tuor, Sprecher des Finanzdepartements, bestätigt: «Die zuständige interdepartementale Arbeitsgruppe wird den Entscheid so rasch wie möglich analysieren.» Sie werde dann wie angekündigt «zeitnah Anpassungen der Einsichtspraxis prüfen». Bundesrätin Widmer-Schlumpf will sich derzeit nicht äussern.

Der Bundesrat hatte die Archivsperre 2003 erlassen, um die Sammelklagen zu behindern. Druck machten namentlich die Banken, was sich auch daran zeigt, dass das Finanzdepartement für die Angelegenheit zuständig ist. Gesperrt wurden alle Akten im Bundesarchiv, in denen Unternehmen im Zusammenhang mit Kapital- und anderen Exportgeschäften genannt werden, und zwar ab dem 1. Januar 1960. Die Linke hatte gegen die Archivsperre grundsätzlich argumentiert: Die Akten im Bundesarchiv würden der Öffentlichkeit gehören. Im Herbst entfachte SP-Ständerat Paul Rechsteiner mit einer Interpellation die Debatte um die Sperre von neuem. Er bezeichnete sie als «einzigartige antidemokratische Zensurmassnahme». Sie verhindere, dass die Schweiz ihre Unterstützung des rassistischen Apartheid­regimes in Südafrika aufarbeite. Auch nach dem neusten Gerichtsurteil bleibt für ihn die Aufklärung vordringlich: «Die Voraussetzung für eine Versöhnung heisst Wahrheit. Wichtig ist die Anerkennung des Unrechts.»

Internationale Haftung

Barbara Müller hat mit der Keesa, der Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika, die Khulumani-Klagen von der Schweiz aus unterstützt. Auch wenn Daimler und Rheinmetall herausfallen, sei der Entscheid des New Yorker Gerichts ein «Überraschungserfolg». Die Konzerne hätten erwartet, dass die Klagen vollständig abgeschmettert würden. «Nun bietet sich nochmals Gelegenheit, die Frage nach der Haftbarkeit zu klären.» Die Klage gegen Ford und IBM kann zugelassen werden, sofern Khulumani in einem Monat beweisen kann, dass die Unternehmen die Menschenrechtsverletzungen nicht nur wissentlich, sondern «absichtlich» begangen haben.

Grundlage der Klage bildet das Alien Tort Statute, das AusländerInnen grundsätzlich Klagen vor US-Gerichten ermöglicht. Das Statut, das schon bei den Entschädigungen der Holocaustopfer angerufen wurde, ist in den letzten Jahren auf Druck der Konzerne allerdings stark eingeschränkt worden. Müller begrüsst deshalb die internationale Diskussion, wie Konzerne für Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. «Statt Unternehmen vor der Haftung für Menschenrechtsverletzungen zu schützen, sollte sich die Schweiz dafür starkmachen, dass die Opfer zu ihrem Recht kommen. Damit die Öffentlichkeit erfährt, wie die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Apartheidregime aussahen.»

Ein Orden für Bührle

Wie Schweizer Firmen mit dem Apartheidregime kollaboriert haben, macht Oerlikon-Bührle deutlich: 1968 flog im sogenannten Bührle-Skandal auf, dass die Waffenschmiede Geschütze nach Südafrika lieferte. Die Lieferung war illegal, wurde aber von den Behörden gedeckt.
1978 wurde Waffenproduzent Dieter Bührle vom Apartheidregime als «Verfechter des Freihandels über alle ideologischen Grenzen hinweg» mit einem Orden ausgezeichnet. Oerlikon-Bührle gehört heute zu Rheinmetall, ihre vergangenen Geschäfte waren nicht Teil der Klage.