Staatsschutz : Das Naturgesetz der Überwachung

Nr. 50 –

Ein halbes Jahr nach den ersten NSA-Enthüllungen von Edward Snowden will man endlich auch in Bern gegen die Tätigkeit der Geheimdienste vorgehen. Letzte Woche hat der Bundesrat der Bundesanwaltschaft erlaubt, wegen Spionagetätigkeit ausländischer AgentInnen zu ermitteln. Und der Ständerat hat eine Motion von Paul Rechsteiner (SP) angenommen, die eine ExpertInnenkommission für Datenbearbeitung und -sicherheit fordert.

Das ist ein Anfang. Bundesbern definiert die ausser Kontrolle geratene Überwachung allerdings als Problem, das von aussen kommt – verkörpert von ausländischen SpionInnen, dargestellt vor allem als Gefahr für den Schweizer Wirtschaftsstandort. Als ob die Schweiz nicht selbst schnüffeln würde, und zwar im Ausland wie auch im Inland.

Doch die Kontrolle der Tätigkeit des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) interessiert die Schweizer PolitikerInnen offenbar nicht. Im Gegenteil: Dessen Kompetenzen sollen massiv ausgebaut werden. Der NDB soll Telefone abhören, E-Mails mitlesen, private Gespräche belauschen und per Trojaner fremde Computer durchwühlen dürfen. Verteidigungsminister Ueli Maurer weibelt seit Monaten für sein neues Nachrichtendienstgesetz (NDG). Im ersten Quartal 2014 wird der Bundesrat die Botschaft dazu verabschieden. Die politisch Verantwortlichen forcieren den Ausbau des Schweizer Überwachungsapparats, obwohl der NDB auch zwei Jahrzehnte nach dem Fichenskandal die Freiheits- und Grundrechte immer wieder mit Füssen tritt: Die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungsdelegation des Bundes (GPDel), hat im Juni 2010 publik gemacht, dass die Staatsschutzdatenbank ISIS über 200 000 elektronische Fichen umfasst. Der Schnüffelstaat war klammheimlich und digital auferstanden. Bis Ende 2012 seien die Datensätze gemäss dem zuständigen Verteidigungsdepartement (VBS) auf 60 000 Einträge reduziert worden. Der aktuelle Stand ist nicht bekannt.

2008 gab es in Basel zwei schwerwiegende Vorfälle. Im Januar lief ein Polizeieinsatz gegen eine Anti-Wef-Demo aus dem Ruder. 66 Personen wurden festgenommen und gefesselt mehrere Stunden festgehalten, darunter viele Minderjährige. Der Einsatz erfolgte auf Anregung des Geheimdiensts. Daraufhin kam heraus, dass der basel-städtische Staatsschutzableger mehrere linke KantonsparlamentarierInnen fichiert hatte.

Der Basler Regierungsrat hat daraufhin ein kantonales Staatsschutzkontrollorgan geschaffen. Es sollte ursprünglich weisungsunabhängig sein und über weitgehende Kompetenzen verfügen. Doch der NDB stellte rasch klar, dass er die Dateneinsicht verweigern würde. Tatsächlich fehlt die gesetzliche Grundlage dafür, dass ein kantonales Organ Daten eines Bundesdiensts einsehen kann. Als Folge muss das Kontrollorgan für jede Einsicht ein Gesuch beim NDB stellen. Und auch sonst ist das Kontrollorgan nicht unabhängig: Es untersteht dem Basler Regierungsrat.

Eine umfassende Kontrolle des Staatsschutzes ist somit drei Stellen vorbehalten: dem zuständigen Verteidigungsdepartement (VBS), dem Bundesrat und der GPDel. Die besteht aus sechs MilizparlamentarierInnen, die ihre Aufsichtsaufgabe quasi im Nebennebenamt wahrnehmen. Zudem ist die GPDel gegenüber dem Bundesrat weisungsgebunden. Am Ende entscheidet also immer der Bundesrat, was an die Öffentlichkeit kommt. Und was als Staatsgeheimnis gilt.

Die Einsichts- und Kontrollrechte sind – gerade auf kantonaler Ebene – ungenügend. Ohne griffige politische Kontrolle des Geheimdiensts gibt es aber kein Entkommen aus jenem fatalen Narrativ, das der deutsche Blogger Sascha Lobo anschaulich zusammengefasst hat: Geschehe kein Anschlag, liege es an der Überwachung; geschehe ein Anschlag, liege es an mangelnder Überwachung. «Aus dieser Kausalspirale gibt es keinen Ausgang, die Lösung heisst immer ‹mehr Überwachung›, das Problem immer ‹zu wenig Überwachung›. Wohlgemerkt: Überwachung unverdächtiger Bürger – und nicht Überwachung von Verdächtigen, gegen die niemand ernsthaft etwas hat.»

So wird der Überwachungsapparat – einem Naturgesetz ähnlich – weiter aufgebläht, während die Freiheits- und Grundrechte abgebaut werden.