IV-Revision: «Drei Prozent Behinderte in die Chefetagen!»

Nr. 23 –

Karl Emmenegger vom Paraplegiker-Zentrum Nottwil hat in seiner Tätigkeit über 1500 Para- und TetraplegikerInnen zurück in dieBerufstätigkeit begleitet. Mit der WOZ spricht er über Behinderung und Arbeit und die in dieser Debatte wichtigsten Akteurinnen, die Firmen.


WOZ: Karl Emmenegger, Sie sind seit 33 Jahren querschnittsgelähmt und dabei voll berufstätig. Was braucht es dazu?

Karl Emmenegger: Es braucht einen überdurchschnittlichen Willen, absolute Disziplin und Weitsicht. Als ehemaliger Spitzensportler habe ich zudem sehr gute körperliche Restressourcen. Mit steigendem Lähmungsgrad sind die intellektuellen Fähigkeiten für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt umso entscheidender. Dank meiner Frau, die mich von der für einen Rollstuhlfahrer mühseligen Hausarbeit entlastet, bin ich überhaupt in der Lage, diese berufliche Leistung zu erbringen.

Vor dem Hintergrund des auf rund vierzehn Milliarden angewachsenen Schuldenbergs jagt eine IV-Revision die andere. Wie beurteilen Sie die aktuelle Entwicklung?

Als ich vor zwanzig Jahren als Berufsberater angefangen habe, wurde eine IV-Rente quasi auf Lebenszeit gesprochen. Früherfassung und Stellenvermittlung kamen erst mit der 4. und 5. IVG-Revision in den letzten zehn Jahren. Diese Massnahmen sind immens wichtig, insbesondere für Menschen jüngeren oder mittleren Alters. Aber in den letzten Jahren hat sich die Situation in härtester Art und Weise verschärft. Die IV führt zurzeit sehr viele Rentenrevisionen durch. Doch es ist sehr schwierig, jemanden, der seit Jahren nicht mehr berufstätig ist, in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Mir persönlich ist das noch nie gelungen. Im Zuge dieser Rentenüberprüfungen werden deshalb vorwiegend Teilrenten gekürzt. Konkret bedeutet dies, dass Querschnittsgelähmten, die bereits in einem Teilzeitpensum erwerbstätig sind, ein höheres Arbeitspensum zugemutet wird. Ich bin keineswegs gegen Kontrolle. Aber das, was momentan bei der IV passiert, geht mir zu weit.

Die Diskussion über Missbräuche bei den Sozialversicherungen geht mit einem Klima des Misstrauens einher. Ist ein Paraplegiker, der nicht mindestens fünfzig Prozent arbeitet, ein IV-Schmarotzer und Faulenzer?

Obwohl ich bei einem Paraplegiker grundsätzlich von einer fünfzigprozentigen Arbeitsfähigkeit ausgehe, wäre es fehl am Platz, bei denjenigen, wo das nicht der Fall ist, von Schmarotzerei zu sprechen. Immerhin wird im Unfallversicherungsgesetz (UVG) die Paraplegie mit einer neunzigprozentigen, die Tetraplegie mit einer hundertprozentigen Integritätsschädigung klassifiziert. Der Invaliditätsgrad hängt schlussendlich von der physischen und geistigen Beweglichkeit des Individuums ab; für die Erwerbsfähigkeit spielen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit eine wichtige Rolle. Nicht jeder Dachdecker oder Maurer kann als Rollstuhlfahrer in einem Büro die gleiche Leistung erbringen wie vorher auf der Baustelle.

Eine Studie der Schweizer Paraplegiker-Forschung (SPF) zeigt, dass rund zwei Drittel der Paraplegiker und Tetraplegiker einer bezahlten Arbeit nachgehen.

Das ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte. Ich bekomme denn auch vorwiegend positive Rückmeldungen von Arbeitgebern. Behinderte in einem Arbeitsteam lösen viel Positives aus und mobilisieren grosse Solidarität. Trotz dieser erfreulichen Bilanz habe ich mein Ziel noch nicht erreicht: Ich will drei Prozent Behinderte in den Chefetagen!

Vierzig Prozent der Menschen, die IV beziehen, erhalten eine Rente wegen «psychogener oder milieureaktiver Störungen». Die IVG-Revision 6a will insbesondere aus dieser Gruppe rund 17 000 Rentenbezügerinnen und -bezüger in den Arbeitsmarkt reintegrieren. Wie beurteilen Sie dieses Ziel?

Gerade bei dieser Behindertengruppe gehe ich von einer hundertprozentigen Arbeitsunfähigkeit aus. Weil eine psychische Behinderung unsichtbar ist, ist sie für die Gesellschaft schwer fassbar und darum Vorurteilen und einer Stigmatisierung besonders ausgesetzt. Es ist tatsächlich viel einfacher, eine Rollstuhlfahrerin zurück in die Berufstätigkeit zu begleiten, als einen Arbeitsplatz für einen Rentenbezüger mit psychischen Problemen zu finden. Die massive Zunahme von Rentensprechungen wegen psychischer Probleme hat aber viel weniger mit dem einzelnen Individuum zu tun als mit einer gesellschaftlichen Entwicklung, die sich immer mehr und ausschliesslicher nur noch über die Leistung definiert. Mit der Aufgabe, genau diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren, wird die IV meiner Ansicht nach schlichtweg überfordert sein.

Die Pro Infirmis fordert für die Reintegration von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt eine verbindliche Quotenregelung mit Bonus-Malus-System. Sie halten nicht viel von Quoten. Welche Alternativen haben Sie?

Ich setze auf engagierte Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ich halte wöchentlich bis zu drei Vorträge, mache regelmässige Führungen durch das Paraplegiker-Zentrum und pflege intensive Kontakte zu Wirtschaftsvertretern. Netzwerke sind heute wichtiger denn je. Aber natürlich garantiert das alleine noch keine Arbeitsplätze. Eine Stellenvermittlung kann nur erfolgreich sein, wenn Behinderte die erforderlichen Qualifikationen mitbringen. Querschnittsgelähmte bringen zudem spezifische Schlüsselqualifikationen wie Disziplin, Ausdauer und Willensstärke mit. Diese Stärken müssen entsprechend kommuniziert werden. Der wichtigste Akteur in dieser Debatte ist der Arbeitgeber, und der muss entsprechend behandelt werden. Wenn ich einen Rollstuhlfahrer vermittle, biete ich dem Arbeitgeber immer eine Probezeit an, in der das Arbeitsverhältnis unkompliziert beendet werden kann. Dieses Angebot wurde jedoch noch nie in Anspruch genommen.

Genügt das heute noch?

Nein. Aufgrund des sich verschärfenden Arbeitsmarktes und der gesetzlichen Vorgaben, Behinderte reintegrieren zu müssen, braucht es eine zusätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers. Statt einer staatlich verordneten Quotenregelung plädiere ich dafür, dass der Arbeitgeber ein Eingliederungskonzept vorlegen muss, sollte er den Wunsch haben, zum Beispiel ISO-zertifiziert zu werden. Damit garantieren qualifizierte Firmen, dass sie sich mit Spezialisten von Behindertenorganisationen aktiv um die Reintegration von Behinderten bemühen.

Das Bild von jungen, schönen und erfolgreichen Querschnittsgelähmten wird gezielt vermittelt. Obwohl nicht mehr ganz jung, sind Sie diesbezüglich ein exzellentes Aushängeschild. Gibt es auch eine Seite jenseits des Glanzes?

Ja, unter Querschnittsgelähmten gibt es tatsächlich einige Vorzeigebehinderte. Ich betrachte die Rollstuhlfahrer sozusagen als Speerspitze für die Akzeptanz und Integration von Behinderten. Selbstverständlich hat dieser Glanz aber auch eine Kehrseite: zum Beispiel dann, wenn ich mit 39 Grad Fieber den Transfer vom Bett in den Rollstuhl nur unter grässlichen Schmerzen schaffe.



Karl Emmenegger

Als junger Erwachsener studierte Karl Emmenegger Maschinenbau, war Handballer in der Nationalliga A und flog in der Freizeit Akrobatik.

Dann verunfallte der 26-Jährige im Auto und ist seither querschnittgelähmt und Rollstuhlfahrer. Anstatt Linienpilot wurde er zuerst Lehrlingsausbildner und schliesslich Leiter des Instituts für Berufsfindung im Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil.

Dort setzt sich der heute 59-Jährige seit zwanzig Jahren für die Chancengleichheit von Behinderten ein.

Die 6. IV-Revision

Mit der 6. IV-Revision soll das Defizit der Invalidenversicherung von 14 Milliarden Franken abgebaut werden. Das Parlament hat ein erstes Massnahmenpaket (6a) dazu im März verabschiedet. Diese Teilrevision tritt voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft und soll jährliche Einsparungen von 500 Millionen Franken bewirken. Auf Druck der Linken und der Behindertenorganisationen ist Bundesrat Didier Burkhalter bei der zweiten Etappe (6b) zurückgekrebst. Statt 800 Millionen jährlich sind in diesem Massnahmenpaket noch Einsparungen von 325 Millionen Franken vorgesehen.