Ursula Brunner (1950–2019): Eine Pionierin des Umweltrechts

Nr. 32 –

Schon seit den achtziger Jahren beschäftigte sich Ursula Brunner als Rechtsanwältin und wissenschaftliche Juristin mit Fragen des Umweltrechts. Zwischen 1985 und 2003 war sie als Autorin und Redaktorin massgeblich an der Herausgabe des mehrbändigen Kommentars zum Umweltschutzgesetz von 1983 beteiligt. Sie beriet den Nationalfonds für das Schwerpunktprogramm Umwelt, dozierte an Universitäten und Hochschulen, war Vorstandsmitglied der Vereinigung für Umweltrecht sowie Vorsitzende der Redaktionskommission der Fachzeitschrift «Umwelt in der Praxis».

Schon früh forderte sie rechtliche Massnahmen zur Einschränkung der Emissionen krebserzeugender Luftschadstoffe. Sie publizierte zu Fragen der Entsorgung von Altlasten im Bereich Sondermüll und beteiligte sich an Debatten zur Bewältigung der gigantischen Massen von giftigem Elektroschrott. Diese vertieften Auseinandersetzungen brachten ihr als Pionierin des Umweltrechts grösste Anerkennung in Fachkreisen ein. 2008 verlieh ihr die Universität Zürich die Würde einer Ehrendoktorin.

Ursula Brunner verband ihr wissenschaftliches Interesse immer auch mit zivilgesellschaftlichem Engagement, so etwa als Förderin des sanften Tourismus und als Stiftungsrätin der Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer. Schon Anfang der neunziger Jahre vernetzte sie sich rasch und zielstrebig mit der damals noch jungen Vereinigung Fachfrauen Umwelt, der sie bis zuletzt fachlich und freundschaftlich verbunden war.

Seit 2015 fokussierte Ursula Brunner auf Fragen der Klimapolitik. Zusammen mit anderen AutorInnen verfasste sie für die entwicklungspolitische Organisation Alliance Sud ein verfassungsrechtliches Gutachten zur internationalen Klimafinanzierung und für Greenpeace ein ebensolches zum Schweizer Klimaziel. Ihr letztes grosses Engagement galt den Klimaseniorinnen. Diese verdanken ihr, dass sie als Frauen im Alter noch um ihr Recht auf Gesundheit und auf Leben kämpfen können.

Ursula Brunner arbeitete sich mit ausserordentlicher Kompetenz durch die Möglichkeiten, wie man die Politik auf rechtlichem Weg an ihre verfassungsmässigen Pflichten erinnern kann. Die Klage der Klimaseniorinnen wegen Unterlassung im Klimaschutz ist inzwischen beim Bundesgericht hängig. Leider wird Ursula Brunner dessen Entscheid nicht mehr erleben. Sie ist am 17. Juli nach kurzer schwerer Krankheit gestorben.