Nekane Txapartegi: Von neuem bedroht

Nr. 24 –

Ein spanisches Gericht rollt den Fall der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi wieder auf. Die Schweiz leistet erneut Rechtshilfe.

Sie sass fast siebzehn Monate in Schweizer Auslieferungshaft. Dann, im September 2017, kam Nekane Txapartegi überraschend frei. Das höchste spanische Gericht erklärte ihre Strafe für verjährt, worauf das Auslieferungsersuchen an die Schweiz zurückgezogen wurde.* Doch diesen Mai hat dasselbe Gericht – die Audiencia Nacional – nun ein neues Verfahren gegen die baskische Aktivistin eröffnet und beim Bundesamt für Justiz ein Rechtshilfeersuchen gestellt. Dieses hat dem Ersuchen stattgegeben, wodurch Txapartegi, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, eine erneute Inhaftierung droht. Der Fall liegt derzeit bei der Bundesanwaltschaft, die als Vollzugsbehörde über die Zulässigkeit der Rechtshilfe entscheidet. Txapartegi sass 1999 in Spanien während insgesamt zehn Tagen in Incommunicado-Haft** und wurde dort laut eigenen Angaben gefoltert. Durch sexuelle Misshandlung, simulierte Exekutionen und Stromschläge sei ihr ein Geständnis aufgezwungen worden. 2007 entzog sie sich einem Gerichtsurteil durch Flucht. Sie war aufgrund ihres Geständnisses, mit der baskischen Befreiungsbewegung Eta kollaboriert zu haben, zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Dass nun auf Basis desselben erzwungenen Geständnisses ein neues Verfahren eröffnet werde***, führe zu einer Retraumatisierung, wie die Betroffene im Gespräch mit der WOZ sagt: «Jeder Schritt, den die Schweiz mitmacht, löst in mir Stress aus. Es ist, als würde die erlebte sexualisierte Folter infrage gestellt, wodurch die Folterwunde immer wieder geöffnet wird.» Sie fordert, dass die Schweizer Behörden die Foltervorwürfe gegen Spanien endlich anerkennen.

Foltervorwurf glaubhaft

Internationale Gerichte haben Folter in spanischen Gefängnissen bereits mehrfach bestätigt – jüngst sogar der Uno-Menschenrechtsausschuss. Im Mai hielt dieser fest, dass Spanien 2007 die Menschenrechte einer Person verletzt habe, da diese in spanischen Gefängnissen Folter und Incommunicado-Haft**** erlitten habe. Im Urteil wird das Land dazu aufgefordert, die Incommunicado-Haft abzuschaffen, da diese die Anwendung von Folter erleichtert. Für Txapartegis Fall ist dieses Urteil von grosser Bedeutung. Einerseits, weil es bestätigt, dass zum Zeitpunkt ihrer Flucht in Spanien noch gefoltert wurde, und andererseits, weil auch sie in Incommunicado-Haft sass. Auch das Bundesverwaltungsgericht befand in einem Urteil die Foltervorwürfe für glaubhaft und kritisierte damit nachträglich das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Txapartegis Asylgesuch abgelehnt hatte, deutlich. *****

«Wir fordern, dass frauenspezifische Fluchtgründe in der Schweiz voll und ganz anerkannt werden, nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis», steht im Manifest des Zürcher Frauenstreikkollektivs. «Sexistische Gewalt ist ein Asylgrund», hiess es auch auf der vom «Free Nekane»-Bündnis organisierten Demonstration vom letzten Samstag in Zürich. Wie das bisherige Vorgehen der Schweizer Behörden im Fall Txapartegi zeigt, scheint diese Forderung in Anbetracht aussenpolitischer Interessen zweitrangig zu sein.

Aktiv im Frauenstreik

«Um gegen die Folter anzukämpfen, ist es wichtig, die staatliche patriarchale Gewalt öffentlich zu machen – nicht nur wegen mir, sondern für alle, die nicht überlebten», sagt Nekane Txapartegi. Als Mitarbeiterin bei Radio Lora und durch ihr Engagement im Zürcher Frauenstreikkollektiv will sie ihren Teil zu dieser Forderung beitragen. Auf Radio Lora ist sie Mitproduzentin der Sendung «Kompliza», die sich an Frauen, Genderqueere, Trans- und Interpersonen im Gefängnis richtet. Als sie selbst im Gefängnis war, habe sie besonders die Unterstützung von aussen zum Weitermachen motiviert.

Diese Unterstützung sollen nun auch andere erhalten. Am kommenden Freitag beteiligt sie sich zudem am Frauenstreik. «Ich streike mit dem Mikrofon», sagt sie über das von ihr mitorganisierte feministische Streikradio auf Radio Lora und betont die Wichtigkeit einer feministischen Berichterstattung an diesem Tag. Sie will ihre Erlebnisse und Perspektiven in den Streik einfliessen lassen: «Ich war und bin von patriarchalen Strukturen unterdrückt, und es ist für mich völlig klar, dass ich mich auch hier dagegen wehren und organisieren werde, etwa beim bevorstehenden feministischen Streik.»

* Korrigendum vom 16. Juli 2019: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion schrieben wir fälschlicherweise, dass das Verfahren gegen Nekane Txapartegi 2017 eingestellt wurde.

** Korrigendum vom 16. Juli 2019: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion hiess es, Nekane Txapartegi habe 1999 während fünf Tagen in Isolationshaft gesessen, wo sie gefoltert wurde. Das ist nicht ganz korrekt. In Incommunicado-Haft unterliegen die Inhaftierten nicht nur vollständiger Isolation, sondern auch einer absoluten Kontaktsperre. Txapartegi wurde 1999 fünf Tage im Zentrum der Guardia Civil «incommunicada» gehalten und gefoltert. Danach wurde sie in ein Gefängnis überstellt, wo wegen ihres schlechten körperlichen Zustands die Incommunicado-Haft weitere fünf Tage aufrechterhalten wurde.

*** Korrigendum vom 16. Juli 2019: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion stand, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens zu einer Retraumatisierung führe. Das ist falsch. Wie oben bemerkt, handelt es sich um ein neues Verfahren.

**** Korrigendum vom 16. Juli 2019: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion schrieben wir, dass die betroffene Person in Isolationshaft gefoltert wurde. Das ist ungenau, die Uno bezieht sich in ihrem Gutachten explizit auf die Incommunicado-Haft und fordert Spanien auf, diese abzuschaffen.

***** Korrigendum vom 16. Juli 2019: In der Printversion sowie der alten Onlineversion war der zeitliche Ablauf zwischen dem ersten Asylentscheid des SEM und dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil nicht richtig dargestellt.