Sozialhilfe: Die sadistische Strategie von Schlüer und Schnegg

Nr. 18 –

Am 19. Mai entscheiden die Berner Stimmberechtigten, ob die Sozialhilfe gekürzt werden soll. Der vorläufige Höhepunkt einer landesweiten SVP-Kampagne.

Sarkastischer Widerstand gegen zynische Sozialhilfepolitik: Flashmob beim Berner Bahnhof. Foto: Franziska Rothenbühler

«Für mehr Kranke!» – «Für mehr Einsame!» – «Für mehr Kinder in Armut!» Die sarkastischen Plakate der GegnerInnen der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes bringen auf den Punkt, was blüht, falls die BernerInnen der Vorlage zustimmen sollten: Bern wäre der erste Kanton, der Kürzungen der Sozialhilfe im Gesetz festschriebe – und die Betroffenen noch tiefer in die Armut stürzte.

Blenden wir zurück: Im Sommer 2013 lädt der pensionierte Gymnasiallehrer Ulrich Schlüer zu einem ersten Meeting der nationalen SVP-Arbeitsgruppe Sozialpolitik ein. Ein gutes Dutzend Parteileute aus dem ganzen Land treffen sich fortan in dieser Runde. Ihr Vorhaben: Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, das Leben noch schwerer zu machen.

986 Franken erhalten diese gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) als Existenzminimum für den monatlichen Lebensbedarf. Zu viel für die SVP. In einem Positionspapier hält sie im September 2014 fest: 600 Franken sind genug. Also verschickt die Gruppe um Schlüer entsprechende Mustervorlagen für Vorstösse ins ganze Land.

Den Anfang macht schon ein Jahr früher ein Malermeister aus dem Kanton Bern: Ueli Studer, Gemeindepräsident von Köniz. Am 5.  September 2013 überweist der Grosse Rat dessen Motion, die eine Kürzung des Grundbedarfs um zehn Prozent fordert. «Der Berner Entscheid hat Signalwirkung!», jubelt Jürg Trachsel von der Zürcher SVP darauf im «Tages-Anzeiger».

Fünf Franken pro Tag zum Essen

Er sollte recht behalten: Ein Jahr später ist der Druck so gross, dass sich die Caritas Schweiz zu einer «Erklärung der Sozialhilfe» gezwungen sieht. 2016 senkt die Skos den Grundbedarf für junge Erwachsene, die nicht an einer Integrationsmassnahme teilnehmen, um zwanzig Prozent. Und im August 2018 geben Therese Frösch und Felix Wolffers entnervt ihren Rücktritt als KopräsidentInnen der Skos bekannt. Der SVP-Polemik «auf einer sachlichen Ebene zu begegnen», sei mit einem enormen Aufwand verbunden, der ihm als Leiter des Sozialamts der Stadt Bern kaum mehr möglich sei, sagt Wolffers gegenüber dem Onlinemedium «Watson»: «Es ist doch einfach unseriös zu behaupten, man könne mit dreissig Prozent weniger Sozialhilfe leben!»

Schon zu diesem Zeitpunkt haben sich im Rahmen der SVP-Kampagne mehrere Kantone mit entsprechenden Vorstössen in Stellung gebracht (vgl. «Dezentrale Demontage» im Anschluss an diesen Text). «Motivation statt Sanktion» lautet der immer gleiche Slogan. Eine Pionierrolle spielt dabei wiederum ein Mitglied besagter SVP-Arbeitsgruppe: Pierre Alain Schnegg. Die Motion Studer sei ja noch gar nicht umgesetzt, sagt er, als er 2016 von Philippe Perrenoud (SP) die Direktion des Berner Fürsorgedepartements übernimmt.

Im März 2018 stimmt der Grosse Rat seiner Vorlage zu: acht Prozent weniger Geld für alle Betroffenen, fünfzehn Prozent weniger für junge Erwachsene und vorläufig Aufgenommene – und bis zu dreissig Prozent weniger bei «mangelnden Integrationsbemühungen» und «ungenügenden Sprachkenntnissen». Ein Teil des eingesparten Geldes soll zwar als Integrationszulagen für jene eingesetzt werden, die sich besonders um eine Arbeitsstelle bemühten – darüber jedoch, wie das Jobangebot entsprechend verbessert werden soll, steht nichts in der Vorlage.

Dass in Bern überhaupt darüber abgestimmt wird, ist dem – anstelle eines Referendums – zugleich vorgelegten «Volksvorschlag» von linken Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen zu verdanken. Dieser verlangt, dass der Kanton die Skos-Richtlinien einhält und zudem ein bedarfsgerechtes Angebot schafft, mit dem Sozialhilfebeziehende gezielt weitergebildet und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Und: Über 55-jährige Ausgesteuerte sollen neu Ergänzungsleistungen gemäss AHV/IV erhalten.

Die Zahlen, die der Fürsorgedirektor im Abstimmungskampf gegen diese Vorschläge ins Feld führte, waren derart abenteuerlich, dass selbst die Mehrheit des rechtsbürgerlich dominierten Rates verlangte, sie von unabhängigen ExpertInnen überprüfen zu lassen. Konkret ging es um «Mehrkosten von 49 bis 178 Millionen Franken», die Schnegg als Folge einer Annahme des Volksvorschlags ins Abstimmungsbüchlein diktieren wollte. Im Februar kommt die Expertise des Basler Büros B,S,S zum Schluss, dass es sich dabei lediglich um Mehrkosten von 17 bis 28 Millionen Franken handeln dürfte.

Schon im Januar erschien eine Studie des Berner Büro BASS im Auftrag der Skos, die der SVP widerspricht: Schon 986 Franken seien zu wenig, um das absolute Existenzminimum zu sichern. Vielmehr müssten mindestens 1082 Franken zur Verfügung stehen. Wird aber der bisherige Beitrag um acht Prozent gekürzt, bleiben einer vierköpfigen Familie pro Tag und Person noch sieben Franken für Lebensmittel – bei einer Kürzung um dreissig Prozent gar nur noch fünf.

Doch auch das lässt die SVP kalt. Stattdessen argumentiert sie damit, dass viele Sozialhilfebeziehende am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche hätten als Erwerbstätige im Tieflohnbereich, weswegen jenen der Anreiz fehle, sich um eine Stelle zu bemühen. Statt höhere Mindestlöhne zu fordern, will die SVP nun aber die Sozialhilfe senken. Dabei sind im Kanton Bern schon heute ein Viertel der SozialhilfebezügerInnen Erwerbstätige, deren Lohn nicht zum Leben reicht.

Verfassungswidrig?

Für den Juristen Pascal Coullery, Dozent an der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit, ist klar: «Hohe Sozialhilfekürzungen über längere Zeit stehen im Widerspruch zur Bundesverfassung.» Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts allerdings beschränkt sich – bezugnehmend auf das Recht «auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich sind» (Artikel 12) – auf die Garantierung des absoluten Existenzminimums, das lediglich Nahrung, Kleidung und Obdach umfasst. Ginge es nach Coullery, müssten aber auch Verfassungsnormen berücksichtigt werden, die einen Anspruch auf ein soziales Existenzminimum begründen. So gesehen würden die SVP-Vorstösse gleich mehrere Grundrechte verletzen: das Recht auf Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und das Recht auf persönliche Freiheit. «Menschsein umfasst viel mehr, als nur knapp überleben zu können», sagt Coullery. «Die Menschenwürde ist also erst gewahrt, wenn eine minimale Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben möglich ist.»

Es kommt aber noch ein weiterer Artikel ins Spiel: die Rechtsweggarantie (Artikel 29). Dazu hat die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) im Februar im Namen von drei Betroffenen bereits eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht (siehe WOZ Nr. 14/2019 ). Dabei geht es um die im Januar vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung, wonach sich SozialhilfebezügerInnen erst gegen angeordnete Auflagen wehren können, wenn die Leistungen bereits eingestellt oder Sanktionen verfügt wurden. Die SVP Zürich begründet die Gesetzesänderung damit, dass Sanktionen beim bisherigen Stand erst nach einem langen juristischen «Hickhack» vollzogen werden könnten.

Das alles zeigt, was die SVP – und ihre bürgerlichen SteigbügelhalterInnen von FDP bis GLP – unter «Motivation statt Sanktion» verstehen: Sanktion statt Motivation. Dabei blenden sie aus, dass der Grundbedarf für Personen, die sich weigern, an Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen, schon heute um dreissig Prozent gekürzt werden kann. Die SVP aber will alle, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, unter Generalverdacht stellen. Womit die Sozialdienste in jedem Einzelfall abzuklären hätten, ob die jeweilige Person genug «motiviert» ist, um ungekürzte Leistungen erhalten zu dürfen. Um die damit verbundenen Verwaltungskosten nicht ausufern zu lassen, gäbe es nur eine Lösung: den Rechtsstaat für Arme abzuschaffen. Ganz so, wie sich das Dr. Schlüer und seine ParteifreundInnen im Sommer 2013 erträumt haben.

Dezentrale Demontage

SVP-Angriffe auf die Sozialhilfe laufen in mehreren Kantonen: In Luzern erhalten Sozialhilfebeziehende, die zuvor nicht mindestens eineinhalb Jahre erwerbstätig waren, schon heute nur noch 85 Prozent des von der Skos empfohlenen Grundbedarfs. Im Aargau nahm das Parlament im März 2018 zwei Postulate an, die die Sozialhilfe generell um dreissig Prozent kürzen und an bisher geleistete AHV-Beiträge und Steuern koppeln wollen; einen Monat später überwies das Parlament Baselland eine ähnliche Motion. Vergleichbare Vorstösse wurden zuletzt auch in den Kantonen Zürich und St. Gallen eingereicht.