Krieg in Syrien: Tote brauchen keine Visionen

Nr. 9 –

Die Grossmächte haben am vergangenen Samstag im Uno-Sicherheitsrat erneut einen Waffenstillstand für Syrien ausgerufen – doch nur wenig später ist schon fast alles wieder beim Alten. Das Land ist seit Jahren der Austragungsort eines sadistischen Spiels, bei dem längst keine Regeln mehr gelten und das unfreiwillige Publikum terrorisiert, ausgehungert und ermordet wird. Eines unfassbaren Kriegs, der auch eine zentrale Errungenschaft des letzten Jahrhunderts grundlegend bedroht: das humanitäre Völkerrecht.

Dabei ist Ostghuta nicht viel mehr als das aktuelle Symbol für die Katastrophe, die sich an vielen Orten des Landes abspielt. In der semiurbanen Region im Nordosten von Damaskus, besonders in der Stadt Duma, ist die verbliebene Bevölkerung eine Geisel extremistischer Gruppierungen, die dieses Gebiet kontrollieren und um jeden Preis verteidigen. Die je nach Quelle 200 000 bis 400 000 Menschen sind aber auch Gefangene des syrischen Regimes, das die Enklave mit einer Blockade belegt hat und zusammen mit der russischen Luftwaffe andauernd bombardiert – Häuserzeilen genauso wie Spitäler. Frauen, Männer und Kinder flüchten sich in dunkle, kalte Keller, wo sie – mal ferner, mal näher, dann direkt nebenan – die Explosionen hören; wissend, dass die nächste bunkerbrechende Bombe sie selbst töten könnte, so wie Hunderte vor ihnen.

Das darf nicht sein.

Dies ist kein naiver moralischer Wunsch, es ist ein juristisches Prinzip. Das Völkerrecht gibt in Kriegszeiten minimalste Standards vor, die in erster Linie unbeteiligte ZivilistInnen schützen sollen. Es ist ein Kriegsrecht und als solches ein Widerspruch in sich: Recht in einer Situation, die per se unrechtmässig ist.

Für Friedensbewegte ist das Völkerrecht deshalb nichts Attraktives. Es stellt den Krieg nicht infrage, es setzt nur ein paar Regeln im menschenverachtenden Spiel der Kriegsparteien. Doch genau dafür müsste die Friedensbewegung in den Hauptstädten dieser Welt riesige Demonstrationen organisieren. Eine Friedensvision ist für die syrische Bevölkerung im Moment irrelevant. Jetzt braucht es den Druck der Strasse, damit die beteiligten Regierungen ihre Verpflichtung zur Einhaltung und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts wahrnehmen.

Wo ist die Friedensbewegung? Wo bleiben die Massen, die 2003 gegen die Militärinvasion der USA und Britanniens im Irak weltweit auf die Strassen gingen? Die Friedensbewegung ist verwirrt und gespalten. Sie lässt sich von der Unübersichtlichkeit des Syrienkonflikts überwältigen. Und sie übt sich selbst in Grabenkämpfen: auf der einen Seite AnhängerInnen des Arabischen Frühlings, die den Widerstand gegen das repressive Regime Baschar al-Assads als gut und richtig erachten. Auf der anderen Seite die «AntiimperialistInnen», für die dieser Widerstand ein Instrument der USA und ihrer Verbündeten ist, um eine dem Westen genehme Regierung zu installieren.

Die Lage ist tatsächlich vertrackt, und das Völkerrecht wird von allen Seiten gebrochen: In Ostghuta, ähnlich wie zuvor in Ostaleppo, tummeln sich extremistische islamistische Gruppierungen, die ihre Raketen auch in dicht besiedelte Damaszener Quartiere abfeuern. Die USA, die selbst völkerrechtswidrig mit Truppen in Syrien präsent sind, haben solche Gruppierungen jahrelang bewaffnet (wie dies auch Saudi-Arabien, Katar oder die Türkei getan haben). All das – und zuletzt auch die türkische Militärinvasion in Nordsyrien – hat zum Zerfall völkerrechtlicher Prinzipien und zur Ausweitung des Kriegs beigetragen.

Doch zwischen staatlichen Souveränitätsrechten und humanitärem Völkerrecht liegt ein entscheidender Unterschied: Bei Letzterem geht es um das Schicksal, die Würde und das Leben der Bevölkerung. Im humanitären Völkerrecht muss man sich nicht zwischen der einen oder der anderen Erzählung entscheiden, nicht zwischen «gut» und «böse». Man muss sich einzig für etwas entscheiden: für ein Minimum an Menschlichkeit in einer Situation der Unmenschlichkeit.