Potentatengelder: Schadensbegrenzung

Nr. 49 –

Immerhin, ein bisschen Lob darfs schon mal sein. Dass sich der Nationalrat bezüglich des Gesetzes zur Einziehung sogenannter Potentatengelder dem Ständerat angeschlossen hat, ist ein Fortschritt, oder ein Nicht-Rückschritt. Noch im Juni hatte er die Version des Ständerats abschwächen und so dem Schweizer Finanzplatz eine Grauzone sichern wollen. Nun soll das ausladend benannte «Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen» (SRVG) doch in einer schärferen Fassung verabschiedet werden. Die angedrohte Verjährung ist gestrichen. Durchgesetzt hat sich das Argument, dass Rückerstattungsverfahren angesichts unsicherer Verhältnisse in den betroffenen Ländern lange brauchen und es sich dabei um verwaltungstechnische Massnahmen handelt, für die strafrechtliche Verjährungen nicht relevant sind. Zudem ist der Kreis der möglicherweise inkriminierten Personen ausgeweitet worden.

Gegen die griffigere Version stellte sich zum Schluss nur die SVP. Die FDP sah ein, dass der Finanzplatz international jede positive Imagewerbung brauchen kann, die er kriegt.

Im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling ist in der Schweiz gegenwärtig rund eine Milliarde Franken blockiert, aus Ägypten, Tunesien, Syrien und Libyen, darunter 650 Millionen allein aus dem Umfeld des ägyptischen Mubarak-Clans.

Auch das neue Gesetz wird sich mit dem Konzept der «politisch exponierten Personen» (PEP) vorrangig auf die politische Sphäre beschränken. Wirtschaftliche Handlanger eines Unrechtsregimes werden weitgehend unbehelligt bleiben. Auch muss der Staat weiterhin aufräumen, was die Privatwirtschaft anrichtet. Ethische Kriterien bei der Annahme von Geldern anzuwenden, heisst, von den meisten Schweizer Bankiers noch immer zu viel zu verlangen. Angesichts des starken Frankens hat der Zustrom ausländischer Gelder auf den Schweizer Finanzplatz weiter zugenommen. Ein nächster Fall Mubarak ist nur eine Frage der Zeit.