Strahlenschutz: Wie viele Tote dürfen es denn bitte sein?

Nr. 13 –

Die Schweizer Strahlenschutz-Grenzwerte basieren auf Rechenspielen, die nicht die Menschen grundsätzlich schützen, sondern hochrechnen, wie viele Strahlenopfer man akzeptieren will.


Eigentlich will man hierzulande gar nicht so genau wissen, was radioaktive Strahlung anrichtet: In den sechziger Jahren wurde an der Uni Zürich das Institut für Strahlenbiologie gegründet – 1996 befand der Zürcher Regierungsrat, es sei überflüssig, und schloss es wieder. Seither hat die Schweiz kein Institut mehr, das sich explizit dem Strahlenschutz widmet.

Vieles, was man heute über Strahlenschutz hört, ist irreführend. In den letzten Tagen hiess es öfter, es sei erhöhte radioaktive Strahlung gemessen worden, doch die Dosis sei ungefährlich. Das ist unpräzise: Radioaktive Strahlung ist nie unschädlich, und sei die Dosis noch so gering.

Weltweit definiert die International Commission on Radiological Protection (ICRP), wie gefährlich Strahlung ist. Die Kommission ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, sie ist ein frei schwebendes, sich selbst konstituierendes Gremium von WissenschaftlerInnen, das niemandem Rechenschaft ablegen muss. Diverse ICRP-Mitglieder stehen der Atomindustrie sehr nahe. Das Komitee gibt zwar nur Empfehlungen ab, doch die meisten Staaten übernehmen diese direkt, auch die Schweiz.

Wie viele Krebstote?

Das meiste, was man heute über die Folgen von radioaktiver Belastung weiss, basiert auf Daten von Hiroshima und Nagasaki. Man hat die Atombombenopfer in langjährigen Studien begleitet, um herauszufinden, mit wie vielen zusätzlichen Krebstoten zu rechnen ist. Dabei versuchte man festzustellen, wie stark die einzelnen Opfer bestrahlt wurden. Ein Mensch kann aber eine höhere Strahlendosis abbekommen haben, ohne danach an Krebs zu erkranken, ein anderer, der nur einer minimalsten Dosis ausgesetzt war, erkrankt jedoch an Krebs – letztlich ist es russisches Roulette, wen es trifft. Um trotzdem etwas aussagen zu können, schaut man das ganze bestrahlte Kollektiv an und vergleicht es mit einer nicht bestrahlten Gruppe.

Was dabei herauskommt, hängt sehr davon ab, wie danach die Daten interpretiert werden. Die ICRP vertritt die Meinung, hochgerechnet sei mit vier zusätzlichen Krebstodesfällen zu rechnen, wenn hundert Menschen mit einem Sievert bestrahlt werden. Andere WissenschaftlerInnen gehen jedoch von zwei- bis sechsmal so vielen Krebstoten aus.

Der Nuklearindustrie gefällt die tiefe Zahl der ICRP, weil so die Grenzwerte höhergesetzt werden können. Das bedeutet dann, dass die Normalbevölkerung im Jahr nicht mehr als ein Millisievert (mSv) abbekommen darf. Daraus lässt sich errechnen, wie stark Lebensmittel verseucht sein dürfen. Bei Milch wären es beispielsweise tausend Becquerel pro Liter. Doch auch dieser Grenzwert sagt wenig aus: Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl hat man zum Beispiel verseuchte Milch aus dem Tessin in die Deutschschweiz gebracht und sie mit nicht belasteter Milch vermischt – womit der Grenzwert eingehalten werden konnte. Verdünnen hilft aber nicht: Wenn hundert Menschen mit einem Sievert bestrahlt würden, gibt es vier zusätzliche Tote – wenn tausend Menschen insgesamt ein Sievert abbekommen, gibt es immer noch vier zusätzliche Tote. Oder anders ausgedrückt: Eine bestimmte kollektive Strahlendosis verursacht immer genau gleich viele Krebstote, unabhängig davon, wie viele Leute ihr ausgesetzt sind. Von daher ist es eine reine Täuschung, wenn man glaubt, die verdünnte Milch sei nun nicht mehr schädlich.

Makabre Rechnung

Für die Leute, die beruflich mit Strahlung zu tun haben, ist die Frage des Grenzwerts existenziell. Im Normalfall darf zum Beispiel ein AKW-Mitarbeiter 20 Millisievert im Jahr abbekommen, im Ausnahmefall 50 Millisievert. Was auch passiert: 2009 wurden im AKW Beznau bei einem Unfall zwei Angestellte mit 20 bis 40 Millisievert verstrahlt.

Der Grenzwert für beruflich Strahlenexponierte basiert auf einer makabren Kosten-Nutzen-Analyse – die sich auch als «einkalkuliertes Menschenopfer» bezeichnen lässt. Oder wie es Martin Walter, Mediziner und Vorstandsmitglied der ÄrztInnen für soziale Verantwortung (PSR/IPPNW), formuliert hat: «Die ICRP – wie auch die Schweizer Behörden – geht davon aus, dass von hundert ArbeiterInnen während eines Berufslebens von vierzig Jahren drei bei einem Berufsunfall und/oder an einer Berufskrankheit sterben dürfen.» Walter kritisiert, dass diese Grenzwertberechnung den Vorgaben der Uno-Arbeitsorganisation (ILO) widerspricht, die alle Gefahren berücksichtigt haben will: «Ein Arbeiter kann in einem AKW auch von der Leiter fallen und tot sein – das haben aber die Strahlenschützer vergessen. Sie tun so, als ob in einer Nuklearanlage keine normalen Unfälle geschehen würden.» Was aber passiert: Anfang der neunziger Jahre kamen zwei Arbeiter in Beznau bei den Revisionsarbeiten ums Leben.

Ein neue Studie, bei der über 400 000 AKW-Angestellte in fünfzehn Ländern einbezogen worden sind, zeigt, dass man das Risiko vermutlich völlig unterschätzt hat: Die Strahlenbelastung fordert doppelt so viele Krebstodesfälle wie bislang angenommen, die Grenzwerte müssten demnach massiv gesenkt werden. Übrigens hat die Schweiz bei dieser Studie miserabel abgeschnitten: Verglichen mit Angestellten französischer Atomkraftwerke hatten die von Beznau und Mühleberg das Vierfache an Strahlung abbekommen.


Sievert

Das Sievert ist die Masseinheit für Strahlendosen. Man misst die Strahlenbelastung zum Beispiel pro Stunde oder pro Jahr – für die Normalbevölkerung gilt, dass sie pro Jahr nicht mehr als ein Millisievert abbekommen darf: Die Strahlendosen, die ein Mensch durch Röntgenaufnahmen, natürliche Hintergrundstrahlung oder AKW abbekommt, werden dabei über ein Jahr hinweg zusammengezählt. Bei sehr starker Strahlenbelastung kommt es zur Strahlenkrankheit (Erbrechen, Haarausfall, Übelkeit), zehn Sievert pro Person gelten als absolut tödlich.