Spanien: Kalkulierte Kaltschnäuzigkeit

Nr. 33 –

Viele Flüchtlinge sterben draussen auf See, andere werden interniert und dann abgeschoben. Dabei holen die Behörden weiterhin billige Arbeitskräfte ins Land.

Vergangenen Freitag rettete die mauretanische Küstenwache achtzig Menschen. Die AfrikanerInnen hatten drei Wochen zuvor in Senegal ein Holzboot bestiegen mit dem Ziel Kanarische Inseln. Kurz vor Teneriffa wurde das Boot jedoch von der spanischen Grenzkontrolle entdeckt, worauf die Insassen überstürzt wendeten. Dabei wurde der Motor beschädigt. Zwei Wochen lang trieb das Boot im Wasser. Für siebzehn Menschen kam die Rettung zu spät; sie waren verdurstet.

Seit Anfang Jahr sind rund 14 000 Menschen in Booten auf den Kanaren angekommen. Wie viele die Überfahrt von Mauretanien, dem Senegal und der 3000 Kilometer entfernten Elfenbeinküste nicht überleben, weiss niemand. Die Ankunft von täglich 150 bis 200 Sans-Papiers überfordert die Behörden, die inzwischen dazu übergegangen sind, einen Teil der MigrantInnen aufs spanische Festland zu fliegen, um sie dort einfach irgendwo abzusetzen. So kommt es vor, dass in der Nähe von kleineren Flughäfen in Spanien Gruppen von Afrikanern ziellos umherirren und nicht wissen, wo sie sich befinden. Die überforderte Regionalregierung schiebt wahllos ab, denn in den letzten Wochen kamen immer mehr Menschen an.

Der Grund: Seit Anfang August patrouilliert die europäische Grenzsicherungsbehörde Frontex in Zusammenarbeit mit der spanischen Küstenwache vor der Küste von Mauretanien, Kap Verde und dem Senegal, um die Flüchtlinge und MigrantInnen bereits in Afrika zu stoppen. Zu den Aufgaben der Rapid Border Invention Teams gehört auch die Kontrolle von Reisedokumenten. Das ist jedoch oft schwierig, da sich viele MigrantInnen ohne Dokumente auf den Weg machen. Die Chance, in Spanien bleiben zu können, ist grösser, wenn die Behörden die Nationalität nicht herausfinden.

Auf Veranlassung der spanischen Regierung hatte die marokkanische Polizei im Oktober des letzten Jahres 600 Menschen in den Wäldern um die spanischen Enklaven Melilla und Ceuta in Nordafrika aufgegriffen, sie in Busse und auf Lastwagen verfrachtet und zehn Stunden später mitten in der Wüste ohne Wasser und Nahrung ausgesetzt. Die spanische Vizepräsidentin Teresa Fernández de la Vega erklärte damals, die marokkanischen Behörden hätten eine «menschliche» Behandlung der MigrantInnen garantiert.

Zur selben Zeit war wieder einmal eine Delegation andalusischer ErdbeerbäuerInnen in Polen unterwegs. In Begleitung eines Vertreters der spanischen Regierung suchten sie nach HilfsarbeiterInnen für die kommende Ernte. Die spanische Landwirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Diese sollen aber wenn möglich nur mit einem Visum für drei Monate und vor allem mit einem Rückflugticket ins Land kommen.

Das Abkommen zwischen Polen und Spanien ist ein Erbe der konservativen Regierung von José María Aznar und seiner Volkspartei PP. Bis 2002 war die saisonbedingte Arbeit auf Feldern und in Gewächshäusern in erster Linie von marokkanischen und afrikanischen ArbeiterInnen verrichtet worden. Da diese nach der Ernte jedoch selten freiwillig in ihr Heimatland zurückkehrten, kam die Regierung Aznar auf die Idee, in Polen – das damals noch nicht der EU angehörte – billige weibliche Arbeitskräfte anzuheuern. Als Folge standen damals tausende von MarokkanerInnen und WestafrikanerInnen auf der Strasse und wurden abgeschoben.

An dieser Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Auch die Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens PSOE unter Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero handelt auf bilateralem Weg mit Marokko, Rumänien, Kolumbien, Ecuador und anderen Ländern ArbeiterInnenkontingente aus. Immerhin versuchte sie die Situation der bereits in Spanien lebenden Sans-Papiers zu verbessern: Im Frühjahr 2005 regularisierte die Regierung die Situation von rund 700 000 EinwanderInnen.

Am eigentlichen spanischen AusländerInnengesetz hat sich jedoch nicht viel geändert. Drei Verschärfungen zwischen 1996 und 2004 wurden von der PP gemeinsam mit der PSOE verabschiedet. Ende 2004 setzten die SozialdemokratInnen zwar eine Reform durch, aber diese ändert nichts an der Situation von illegal Eingereisten. Auch das Einbürgerungsgesetz hat die PSOE nicht angetastet. Das Staatsbürgerschaftsrecht basiert zwar auf dem Abstammungsprinzip, aber nach zehn Jahren legalen und permanenten Aufenthalts im Land können AusländerInnen die Staatsangehörigkeit erwerben. Asylsuchende haben das Recht, sich nach fünf Jahren einbürgern zu lassen; BürgerInnen aus Lateinamerika, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal und sephardische JüdInnen haben bereits nach zwei Jahren Anspruch darauf. Ausländische EhepartnerInnen und im Ausland geborene Kinder spanischer StaatsbürgerInnen können nach einem Jahr die Einbürgerung beantragen, ebenso die in Spanien geborenen Kinder ausländischer Eltern.

MigrantInnen aus Afrika, denen es gelingt, trotz der gefährlichen Überfahrt und der strengen Grenzkontrollen spanischen Boden zu betreten, werden zunächst einer Prozedur der Registrierung und Befragung über das Herkunftsland unterworfen. Anschliessend werden sie in Internierungszentren gesteckt. Diese Zentren sind inzwischen im ganzen Land überfüllt. Das spanische Rote Kreuz besucht zwar täglich viele dieser Lager, der spanischen Flüchtlings-Hilfskommission CEAR und der Presse wurde der Zutritt bislang aber verweigert. Ignacio Díaz de Aguilar, Vorsitzender der CEAR, befürchtet, dass «die internierten Menschen weniger Rechte haben als Gefängnishäftlinge». Seine Sorge ist durchaus begründet, wie ein Vorfall im Internierungszentrum von Málaga zeigt, wo vor drei Wochen mehrere Polizisten Migrantinnen vergewaltigt haben sollen.

Vor den Lagern kommt es immer wieder zu Demonstrationen. Ende Juni protestierte die 2. Europäische Karawane für Bewegungsfreiheit in Barcelona gegen den Bau eines neuen Lagers. Die Bewegung war nach den Ereignissen in Marokko im Oktober 2005 entstanden, als in Ceuta vierzig Personen von marokkanischen und spanischen Grenzsoldaten erschossen wurden, weil sie versuchten, den Stacheldrahtzaun zu übersteigen, der Afrika von Europa trennt.

Zudem ist eine Entwicklung festzustellen, dass seit einigen Jahren zwischen MigrantInnen und Flüchtlingen kaum mehr ein Unterschied gemacht wird. Besonders im Fall von kolumbianischen Asylsuchenden – die grundsätzlich den Flüchtlingsstatus geniessen – kommt es häufig vor, dass sie nach ihrer Ankunft in Spanien in das nächste Flugzeug Richtung Bogotá gesetzt werden.

Der CEAR-Jahresbericht 2005 spricht von zwei Tendenzen in der spanischen Asylpolitik: Zum einen wurde der Verwaltungsweg vereinfacht und die Betreuung der AntragstellerInnen verbessert, zum anderen verhindern aber die strengen Grenzkontrollen, dass Flüchtlinge überhaupt erst einreisen und einen Antrag stellen können. Seit acht Jahren geht die Zahl der Anträge stetig zurück: Während 2001 noch 9490 Menschen in Spanien offiziell Asyl beantragten, waren es 2005 nur 5254 Personen. Doch obwohl knapp die Hälfte der Anträge in erster Instanz zur Prüfung angenommen wurden, erhielten nur 201 Personen schliesslich Asyl. Trotzdem sagte Carlos Boggio, der spanische Repräsentant des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, vor kurzem: «Spanien hat ein Asylrecht, das ein Modell für andere europäische Länder ist.»